Wasser

 

In der gut besuchten Veranstaltung am 12.04.2017 in Rheinböllen informierte Herr Bürgermeister Imig unter anderem sachlich über die Trinkwasserversorgung in den Verbandsgemeinden Rheinböllen, Simmern und Stromberg. Einzelheiten sind in den Soonwaldnachrichten Nr. 15 vom 14.04.2017, Seite 8, nachzulesen (https://archiv.wittich.de/epapers/455/2017/15).

 

 

 

Die BI hält jedoch über die reinen Zahlen hinaus weitere Überlegungen für wichtig, um die Folgen einer Fusion mit einer anderen Verbandsgemeinde (VG) zu verstehen. Außer der Stadt Rheinböllen beziehen sämtliche Dörfer innerhalb der VG Rheinböllen ihr Trinkwasser aus ortsnahen Brunnen und Quellen des Hunsrücks. Die Stadt Simmern und sämtliche Dörfer dieser Verbandsgemeinde werden ebenfalls ausschließlich aus Brunnen und Quellen des Hunsrücks versorgt.

 

 

 

Die Wasserversorgung der VG Stromberg und der VG St. Goar-Oberwesel erfolgt jeweils durch überregionale Zweckverbände mit Verwaltungssitzen und großen Wassergewinnungsanlagen außerhalb unserer Gemeinden. Die Wasserwerke Simmern haben jedoch ihren Verwaltungssitz als auch ihre Brunnen und Quellen – wie die Dörfer in der Verbandsgemeinde Rheinböllen – auf dem Hunsrück.

 

 

 

Wollen die Dörfer in der jetzigen VG Rheinböllen auch in Zukunft mit ortsnah auf dem Hunsrück gewonnenem Wasser in bekannter Qualität versorgt werden, sollte bei der Fusionsentscheidung berücksichtigt werden, dass der Bürgermeister der VG St. Goar-Oberwesel zugleich der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes ist, der die Stadt Rheinböllen (aber nicht die Dörfer ringsherum) seit Jahren mit Wasser versorgt.

 

 

 

Die BI misstraut möglichen Beteuerungen, die Trinkwasserversorgung aus ortsnahen Quellen und Brunnen auf dem Hunsrück wäre bei jeder denkbaren Fusion gesichert. Aber bei welcher Fusionsentscheidung ist am ehesten zu erwarten, dass die bisher ortsnah versorgten Dörfern weiterhin Trinkwasser in gewohnter Qualität erhalten? Die BI hält die Bürgerinnen und Bürger für informiert genug, um sich in dieser Angelegenheit richtig zu entscheiden.

 

 

 

Die kommunalen Gremien sind moralisch daher verpflichtet, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu erfragen und zu beachten.

 

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